Reglements der Dusseldorpia

 

 

 

Reglement zum Erwerb des Tituls RHEYNSCHIFFER

 

Hiermit sei allen Rittern, Junkern und Knappen des ganzen Uhuversums kundt gegeben, dass das hohe Reych Dusseldorpia den Titul „Rheinschiffer“ all denen Sassen dediciert, die sich folgendem Reglement unterziehen:

 

  1. Auszureiten ist in die hohen Reyche des rheinischen Sprengels:
    • Colonia Agrippina (8)
    • Dusseldorpia (54)
    • Aquisgranum (94)
    • Crefeldensis (191)
    • Castrum Bonnense (193)
    • Confluentia (225)
    • Duisbargum (242)
    • Gladebachum Monachorum (252)
    • Castellum Novaesium (353)
    • Porta Arduennae (367)
    • Sugambbria (398)
    • Brucsella (418)
  2. Ausritte zu mehr denn einem Reych an einem Uhutag sind entgegen diesem Reglement und bleiben ungewertet.
  3. Es wird erwartet, dass die Ausreitenden die Reyche mit eigenen Fechsungen beglücken.
  4. Der Titul wird erst nach schriftlicher Meldung an das Kantzlerambt der Dusseldorpia mit detaillierten Nachweis aller besuchten Reyche und der Ausrittstermine verliehen (Kopie der Einkleber oder durch den Kantzler des eigenen Reyches).
  5. Zur Reception der Ehrung ist ein weiterer Einritt in die Dusseldorpia anlässlich der alle 2 Jahrungen stattfindenden Rheynschiffersippung vonnöten, in der sich der Aspirant mit einer kurzen, humorigen Fechsung (8-Zeiler oder Kurzbericht über den Rhein, die Rheinländer, rheinische Städte, Kultur am Rhein o.ä.) profiliert.
  6. Titul, Urkundt und Wappen mit der fortlaufenden Nummer werden taxfrei dedicieret. Für eine freiwillige Zuwendung dankt die Dusseldorpia uhuhertzlich.
  7. Nach je 1 weiteren Einritt in die genannten Reyche des rheynischen Sprengels können die Rheynschiffer in der nächsten RheynschifferSippung den Titul: „Steuermann der Rheynschiffer“ erwerben und weiter nach je 2 weiteren Einritten den Titul „Plankenschrubber“ nach je 3 weiteren Einritten den Titul „Deckmaat“ nach je 4 weiteren Einritten den Titul „Lotse“ nach je 5 weiteren Einritten den Titul „Deckoffizier“ nach je 6 weiteren Einritten den Titul „Gallionsfigur“ und nach je 7 weiteren Einritten den Titul „Klabautermann“.
  8. Nach der Verleihung eines Tituls muss mit den Ausritten neu begonnen werden. Frühere Ausritte werden dann nicht mehr berücksichtigt. Mehr als ein Titul wird in einer Rheynschiffer-Sippung nicht verliehen.
  9. In die Allschlaraffische Stammrolle soll außer dem Titul „Rheynschiffer“ mit der laufenden Nummer nur die jeweils letzte Rangerhöhung mit dem Zusatz „…der Rheynschiffer“ eingetragen werden.
  10. Der Kurator der Rheynschiffer, der die Idee in jeder Weise fördert, trägt den Titul „KAPITÄN ALLER RHEYNSCHIFFER“. Er wird in jeder Wahlschlaraffiade vom Oberschlaraffat ernannt.

Modifizierte Ausfertigung im Wonnemond a.U.156
Das Oberschlaraffat